Häufig gestellte Fragen

 
 

Wie lange habe ich Zugang zu den Inhalten der Heilpflanzenschule?

Der Zugang bleibt unbegrenzt offen. Du kannst die Inhalte immer wieder anschauen, Dokumente und Videos abrufen oder den Podcasts lauschen. Ab und zu muss ich den Zugangscode ändern. Wir informieren darüber alle TeilnehmerInnen per Email.
Falls diese Email nicht bei dir ankommt, schreib einfach mit deinem Namen und der Ordernummer.

Wieviel Zeit sollte ich mir einplanen für die Heilpflanzenschule?

Es ist eine lange oder kurze Reise - so wie du es möchtest. Ich empfehle den TeilnehmerInnen, alle Inhalte des Kurses in höchstens 3 Monaten durchzustudieren. Aber du wirst immer wieder reinschauen müssen: Hopfen und Hagebutten gibt es nur im Herbst, Johanniskraut nur im Hochsommer und Waldmeister (Labkräuter) vor allem im späten Frühjahr

Wann und wie bekomme ich mein Zertifikat?

Am Ende jedes Moduls gibt es einen Fragebogen. Insbesondere in Modul 2 und 3 gibt es praktische Aufgaben. Schick mir per Email die Fragebögen (bitte gebündelt und nicht einzeln) sowie gerne und freiwillig ein paar Bilder deiner Kräuterzubereitungen. Ich schicke ein kleines Feedback zurück. Dann erhältst du dein Zertifikat. TN der großen Version erhalten das Zertifikat mit der Post, TN der Onlineschulung erhalten das Zertifikat als PDF per Email.

Was bestätigt mir das Zertifikat (beide Versionen)?

- erfolgreiche Teilnahme
- Kenntnisse und Kompetenzen im Hinblick auf Identifizierung, Ernte, Verarbeitung und phytotherapeutische Anwendung von Arzneipflanzen insbesonderen:
- Heilpflanzen und deren Wirkung kennen und erkennen
- Anbau, Ernte / Wildernte und korrekte Verarbeitung von Heilpflanzen
- Beschwerden durch Phytotherapie unterstützend behandeln
- traditionelle und moderne Herstellungsmethoden
- Gebrauchsformen und deren Anwendung
- Erwerbung von Rechtsgrundlagen der Kräutervermarktung und Durchführung von Kräuterführungen

Wie oft findet die Heilfplanzenschule mit Austausch-Chat und Begleitmaterial statt?

Die Heilpflanzenschule in der Vollversion mit Begleitmaterial, Drucksachen und Zugang zum Austausch Chat sowie zu einem Kräuterworkshop vor Ort, gibt es 2 mal jährlich: Einmal im Frühling (ca. Februar / März) und einmal im Juni. Hier kannst du dich auf die Warteliste setzen lassen.

Was ist der Unterschied der beiden Versionen der Heilpflanzenschule?

Bildungsinhalte, die du erwirbst sind die gleichen: In beiden Versionen hast du Zugang zu Videos, Broschüren, Podcasts. Bücher und Sticker sowie die Kräuterlernkarten gibt es in der Onlineschulung als PDF zum Download. In der Vollversion als Drucksache per Post.

In der Vollversion darfst du optional und kostenlos an einer von unseren Kräuterführungen teilnehmen, es gibt einen Live Zoom Call für Fragen und mit Infos zum Start. Des weiteren das schöne kruut Kräutermesser, ein Naturkosmetik Start Set, Kräuterproben, Experimentiermaterial und alle Bücher und Sticker als Drucksache.

Daneben bekommst du Zugang zum großen Heilpflanzen Austausch Gruppe via Telegram. Hier kannst du zwischenrein immer wieder Dinge zeigen, die du gefunden oder hergestellt hast und die Feedback zu Heilpflanzen holen. Jules schaut wöchentlich in den Chat und beantwortet Fragen und auch ein gegenseitiger Dialog zum Vernetzen ist möglich.

Was bedeutet die Bezeichnung Phytotherapeut*in?
Eine phytotherapeutische tätige Person ist heilkundlich ausgebildet. Der Begriff der Phytotherapeutin ist kein staatlich anerkannter und auch nicht geschützer Begriff. Ein Phytotherapeut darf weder behandeln noch diagnostizieren, eine Ausbildung dient vielmehr der Weiterbildung von schon in Heilberufen tätigen Personen.

Dennoch ist es in der EU erlaubt, sich selbst fortzubilden und Heilpflanzen unterstützend und in der Selbstmedikation einzusetzen.

Rechtliche Hintergründe für die Anwendung von Heilpflanzen - Selbstmedikation
Da es sich bei der Anwendung der Pflanzenheilkunde um eine therapeutische Tätigkeit handelt, unterliegt sie besonderen rechtlichen Bestimmungen, die man vor der Anwendung kennen sollte.
Selbstbehandlung mit rezeptfreien Mitteln ist grundsätzlich erlaubt.

Dies gilt auch für die Behandlung von Verwandten oder Nahestehenden, sofern dies mit der erforderlichen Sorgfalt geschieht (Sorgfaltspflicht nach § 276 BGB). Besonders bei Kindern, Allergikern und Älteren, aber auch bei ernsten Erkrankungen muss daher sichergestellt sein, dass die Behandlung nicht schadet und keine notwendige ärztliche Therapie unterlassen wird.
Der große Vorteil der Pflanzenheilkunde ist, dass selten schwere Nebenwirkungen zu erwarten sind.

Phytotherapie im Rahmen der berufsmäßigen Heilkunde
Anders verhält sich dies bei der berufsmäßigen Heilkunde: Hier ist die Identifizierung von Krankheiten (einschließlich Ursachen) sowie gezielte Maßnahmen zu deren Beseitigung Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten. Berufsmäßige Heilkunde ist nach dem Heilpraktikergesetz (HPG § 1) definiert als „jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden (...)“. Wer gegen dieses Gesetz verstößt, macht sich im ungünstigen Fall daher nicht nur strafbar, sondern haftet auch für alle Folgen. Dies gilt nicht nur für die Behandlung selbst, sondern auch für Empfehlungen.

Fazit: Dich und deine Familie behandeln, ok.
Praxis und Beratung nicht ok.